Energieausweispflicht nach §16 der EnEV 2007

§16 Abs. 1 (Neubau / Änderung bzw. Anbau im Zusammenhang mit Energiebilanzierung)

          Ausweispflicht ab 01.10.2007 Bedarfsausweis

§16 Abs.2 (Bestandsgebäude: Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing)

          Wohngebäude Baujahr bis 1965 Vorlagepflicht ab 01.07.2008

                        Wahlfreiheit: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.

          Wohngebäude Baujahr ab 1965 Vorlagepflicht ab 01.01.2009

                           Wahlfreiheit: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.

         Wohngebäude < 5 WE und schlechter als WSVO '77 

                           Bedarfsausweis.

         Nichtwohngebäude Vorlage- bzw. Aushangpflicht ab 01.07.2009

                           Wahlfreiheit: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.

§16 Abs.3 (Öffentliche Gebäude mit ANGF >1000m²)

         Vorlage- bzw. Aushangpflicht ab 01.07.2009

                           Wahlfreiheit: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.